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Unternehmervereinigung für eine gesunde wirtschaftliche Entwicklung e.V.


 
Rahmenbedingungen

Freiwilliges Ökologisches Jahr (FÖJ) bei ProHeide
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  Wer macht ein FÖJ?

Das FÖJ ist offen für alle Jugendliche und junge Erwachsene, die die Vollzeitschulpflicht absolviert haben und zum FÖJ-Beginn nicht älter als 26 Jahre sind.
Junge Männer, die anerkannte Kriegsdienstverweigerer sind, können in ausgewiesenen Einsatzstellen ein so genanntes Zivi-FÖJ machen.

Was macht man im FÖJ?

FÖJler/innen unterstützen die Arbeit in ihren Einsatzstellen während des Freiwilligendienstes in "Vollzeit", d.h. helfen 40 Arbeitsstunden pro Woche.
Fünf mal im Jahr nehmen FÖJler/innen für je eine Woche an den FÖJ-Seminaren ihrer Träger teil. Dieses Seminare sind Pflichtprogramm im FÖJ.

Wie sind FÖJler/innen abgesichert?

  • Sie erhalten 300,00 € Unterkunfts- und Taschengeld im Monat.
  • Sie sind vollständig sozial abgesichert, d.h. die Träger sorgen für die Beiträge zur Kranken-, Renten-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung.
  • Sie sind über die Träger unfallversichert.
  • Die Eltern der FÖJler/innen erhalten auf Antrag (weiterhin) Kindergeld.
  • FÖJler/innen können Ermäßigungen auf Zeitkarten der Verkehrsverbünde erhalten.
  • Sie können bei den Kommunen Unterstützung für Wohnkosten beantragen, wenn sie nicht bei den Eltern wohnen.
  • Sie erhalten weiterhin Halb- und Waisenrenten.
  • Ihnen stehen 26 Tage Urlaub im Jahr zu, dieser darf nicht während der Seminarzeiten genommen werden.
  • Den Freiwilligen steht in ihren Einsatzstellen ein/e Betreuer/in und beim Träger ein/e pädagogische Begleiter/in zur Seite.
Wie wird das FÖJ anerkannt?
  • Die Ableistung eines FÖJ kann die Chancen auf einen Ausbildungsplatz erhöhen, weil man wichtige praktische Erfahrungen mitbringt.
  • In "grünen" Berufen und Studienrichtungen kann ein FÖJ als Vorpraktikum anerkannt werden.
  • Ein FÖJ zählt an bundesdeutschen Hochschulen wie zwei Wartesemester.
  • Eine Studienplatzzulassung bleibt durch ein FÖJ für die Zeit eines FÖJ gültig.
  • Jede/r FÖJler/in erhält am Ende des FÖJ ein Zertifikat und mindestens eine Beurteilung.
Auf welcher Grundlage steht das FÖJ?

Das FÖJ ist ein gesetzlich geregelter Freiwilligendienst und basiert auf dem FÖJ-Gesetz in seiner letzten Fassung vom 27. Mai 2002. Auf Landesebene wird es durch die Richtlinie des SMUL zur Durchführung des FÖJ in Sachsen vom 6.1.1997 geregelt.
Für die Seminararbeit gibt es eine "Pädagogische Rahmenkonzeption" des Bundesministeriums sowie das Sächsische "Rahmencurriculum für die Seminararbeit im FÖJ".
Die Finanzierung des FÖJ erfolgt aus Mitteln des Bundes, des Freistaat Sachsen und der Europäischen Union. Die Einsatzstellen sind in geringem Umfang ebenfalls an der Finanzierung beteiligt.

Quelle: www.das-foej.de